Claus hat geschrieben:Wer lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil.
Ich gebe den Satz dann gleich mal zurück.
Meine Aussage mit den Wänden bezog sich ausschließlich auf die Ausführungen in der Norm bzw. Sebastians Zusammenfassung davon.
Und dort steht nunmal
Bei der Gesamtgestaltung der Modellbahnanlage muss gesichert werden, dass den Besuchern jede mögliche Berührung der Gleisanlage (SELV-Stromkreise, siehe 4.3b) und von geerdeten Objekten, wie Metallgehäuse, Träger, Gestelle usw. durch Abdeckung oder Einhaltung von Sicherheitsabständen verhindert werden.
Es ist übrigens durchaus möglich, allgemeine Regeln für einen bestimmten Anwendungsbereich noch zu verschärfen.
Von daher kann in Wikipedia noch so viel stehen, NEM hat für mich an der Stelle mehr Bedeutung.